1. Haftung
Die LIFE CAR (ein Unternehmen der LIFE GROUP GmbH) tritt lediglich als Vermittler und im Fahrzeug-Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien nicht als Verkäufer auf. An die LIFE CAR oder LIFE GROUP GmbH können somit keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gestellt werden.
2. Inserat auf Auto- Handelsplattformen
Die Inserate werden kostenlos für max. 60 Tage auf AutoScout24.ch und/oder auf andere Online Handelsplattformen gestellt (verlängerbar gegen Gebühr von CHF 59.- pro zusätzlicher Monat). Es dürfen gleichzeitig mit dem Inserat, welches durch LIFE CAR für den Kunden online gestellt hat, keine weiteren Inserate durch Dritte für das gleiche Fahrzeug ausgeschrieben werden. Auch dürfen gleichzeitig zum Auftrag an die LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH), keine Aufträge gleichzeitig an andere Makler oder Zwischenhändler für das gleiche Fahrzeug vergeben werden. Ist dies der Fall, müssen diese Parallelinserate unmittelbar gelöscht, bzw. aufgehoben werden. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb von 5 Tagen nachgekommen, werden Umtriebs- und Inserate Kosten von pauschal CHF 300.- an den Kunden verrechnet und das durch LIFE CAR für den Kunden erstellte Inserat wird unmittelbar gelöscht. Der Auftrag erlischt damit ebenfalls.
Der Mindest-Verkaufsbetrag des Fahrzeuges muss CHF 4490.- betragen und in etwa dem Marktwert entsprechen. Anträge für Fahrzeuge unter diesem Wert, werden durch LIFE CAR nicht angenommen. Wird ein Antrag eingereicht mit Angabe unterhalb des gewünschten Fahrzeug-Mindestwertes von CHF 4490.- ist der Antrag ungültig und der Auftrag wird von LIFE CAR nicht ausgeführt. Der Entscheid über die Höhe des Verkaufspreises liegt beim Verkäufer. LIFE CAR empfiehlt dem Verkäufer anhand der Marktanalyse und/oder eigener Erfahrungswerte einen angemessenen Verkaufspreis. Durch schriftliche Bestätigung an LIFE CAR über den beschlossenen Verkaufspreis, bestätigt der Verkäufer mit diesem Verkaufspreis einverstanden zu sein, welcher entsprechend im Verkaufsinserat publiziert wird. Eine Weiterführung der Online-Inserate ist nach vorgängiger Absprache und unter Verrechnung von allfälligen Mehrkosten möglich.
3. Vermittlungskommission
Bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeuges über einen Käufer der durch die LIFE CAR vermittelt wurde, schuldet der Auftraggeber (Fahrzeug Verkäufer) der LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) eine Kommission prozentual zum erzielten Verkaufsbetrag (netto inkl. MWST) des Fahrzeuges gemäss folgender Tabelle:
10% bei Verkaufspreis zwischen CHF 4490.- bis 7000.-
9% bei Verkaufspreis zwischen CHF 7001.- bis 10’000.-
8% bei Verkaufspreis zwischen CHF 10’001.- bis 13’000.-
7% bei Verkaufspreis zwischen CHF 13’001.- bis 17’000.-
6% bei Verkaufspreis zwischen CHF 17’001.- bis 25’000.-
5% bei Verkaufspreis zwischen CHF 25’001.- bis 40’000.-
4,5% bei Verkaufspreis zwischen CHF 40’001.- bis 70’000.-
4% bei Verkaufspreis zwischen CHF 70’001.- bis 100’000.-
3,5% bei Verkaufspreis zwischen CHF 100’001.- bis 150’000.-
3% bei Verkaufspreis von CHF 150’001.- und darüber
Der Betrag ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abschluss des Verkaufsvertrages an die LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) zu überwiesen.
Die Vermittlungskommission wird weder bei Schäden am Fahrzeug, welche nach Abwicklung des Verkaufs entstehen, noch bei Rückkauf durch den Verkäufer, oder sonstigen Vorkommnissen, nach erfolgtem Vertragsabschluss zurückerstattet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen zahlbar.
5. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) regeln die Nutzung der Webseite www.lifecar.ch und der angebotenen Fahrzeuge und Dienstleistungen. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen mit LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH). Personen, die eine vertragliche Vereinbarung mit LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) abgeschlossen haben, werden nachfolgend als Kunden bezeichnet. Durch das Absenden des Vermittlungsauftrages an die LIFE CAR über die Webpage www.lifecar.ch oder in einer anderen Form (gem. Schweizerischem OR) geht der Kunde einen Vertrag ein, welcher Ihn an die vorgängig genannten Verpflichtungen bindet.
6. Inkrafttreten, Widerrufsrecht & Rücktritt durch LIFE CAR
LIFE CAR hat jederzeit das Recht, eine Anfrage eines Kunden oder eine abgeschlossene Vereinbarung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. ohne Entschädigungsansprüche innerhalb von 14 Tagen seit Auftragsstellung aufzulösen. Der Kundenauftrag (Vertrag) beginnt mit dem Absenden des Auftrages über die Webseite (www.lifecar.ch) und endet nach 60 Tagen, sofern die Vertragsparteien vor Ablauf der Laufzeit keine Verlängerung vereinbart haben (siehe auch Punkt 2. „Inserat auf Auto- Handelsplattformen“).
Im Falle einer vertragswidrigen, widerrechtlichen oder sittenwidrigen Benutzung des Marktplatzes und/oder der darauf angebotenen Fahrzeuge oder Dienstleistungen durch den Kunden, oder im Fall, dass der Kunde wegen mangelnder Qualität der an LIFE CAR übermittelten Daten, Reklamationen abgegeben hat, kann LIFE CAR ohne Entschädigungsfolgen sofort von der Vereinbarung zurücktreten und die Leistungserbringung ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden einstellen. In beiden Fällen steht dem Kunden kein Rückforderungsanspruch zu. Sämtliche Ansprüche von LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) bleiben vorbehalten.
7. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Daten (insb. personenbezogene Daten) wird auf die Eidgenössischen (CH) Datenschutzbestimmungen verwiesen.
8. Bestätigung und Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Kunde bestätigt, von diesen AGB zustimmend Kenntnis genommen zu haben. LIFE CAR (LIFE GROUP GmbH) behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Webseite www.lifecar.ch veröffentlicht.
9. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung ungültig oder undurchführbar sein, so fällt diese nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie an den betreffenden Punkt beim Abschluss der entsprechenden Vereinbarung gedacht hätten.
10. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages (AGB) unwirksam sein, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung, die Regelung der Schweizerischen Gesetzgebung ein. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages (AGB) bleiben wirksam. Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wädenswil ZH (CH).